Texte / Reportagen
Aufruhr bei Binzer Wohnungskäufern Einfach in den falschen Bus gestiegen
Es gärte nicht nur auf der letzten Binzer Gemeindevertretersitzung. Der Kessel war sozusagen voll und kochte über. Grund sind die sogenannten Kiepe-Verträge. Ihren Namen haben sie von einem Notar, bei dem Binzer Bürger 1990 ihren Eigenheimkauf auf volkseigenen Grundstücken beurkunden ließen. Wie viele andere in dieser Zeit nach dem Modrowgesetz vom 7. März 1990. Doch einige Binzer stiegen sprichwörtlich und tatsächlich in einen falschen Bus. Und so nahm das Verhängnis für sie seinen Lauf. Bis heute.
Binz · "Herr Professor, erinnern sie sich eigentlich, wie oft sie gesagt haben, dass die Verträge ohne Kosten über die Runden gebracht werden ? Nun schreibt der Vorsitzende der Gemeindevertretung Drews, man soll einen Anwalt nehmen" erregte sich Margitta Pendorf gegenüber Bürgermeister Dieter Reinhardt in der Bürgerfragestunde. Sie gehört einer Gruppe von rund 50 Binzern an, die am 10. Juni 1990 wie andere nach Lübeck, Oldenburg oder Hamburg in diesem Fall zu einem Notar nach Berlin fuhren. Hermann Kiepe war sein Name. Und dieser sollte im Leben dieser Familien eine ganz besondere Bedeutung erlangen. Begleitet wurden die Bürgerinnen und Bürger von der damaligen Binzer Bürgermeisterin Gisela Lemke, die den Willen der Bürger bekundete, die jeweils mit Formular erfassten Grundstücke zu erwerben. Auch die Kommune Binz unterstützte diese Vorhaben und dabei war damals nichts strittig. Vier bis sechs DDR-Mark hatte die Kommune damals beschlossen, sollten die Kosten für die Bürger pro Quadratmeter betragen. Allesamt hatten sie schon vorher lange in den Häusern gelebt.
Am 18. Juni 1990 übersandte der Notar die ausgefertigten Urkunden Gisela Lemke mit der Bitte, weiteres zu veranlassen. Somit gelangten die Verträge am 3. August zum Grundbuchamt Bergen. Drei Jahre benötigte das Amt, die beurkundeten Verträge ab April 1993 ins Grundbuch einzutragen, was der allgemeinen Überlastung dieser Zeiten und Organisationsabläufen geschuldet gewesen sein soll. Nach übereinstimmender Ansicht wurde somit also eine gemeinschaftliche Willenserklärung der Kommune und der Bürger abgegeben. Doch der vielfach empfohlene Notar wie auch die damals noch unerfahrene Gemeinde hatten einige gravierende Fehler gemacht. Es fehlt in den Verträgen die schriftlich dokumentierte Absichtserklärung des Verkaufs, im Juristendeutsch Eigentumsverschaffungserklärung genannt. Ebenso eine sogenannte Auflassungserklärung, die das Grundbuch für die Zeit sperrt, bis der Eintrag erfolgt. Dies entdeckte anhand eines geplanten Verkaufes ein Rechtspfleger im Grundbuchamt und erwirkte gegen alle bei Kiepe beurkundeten Verträge einen Amtswiderspruch. Was bedeutet, dass der Grundbucheintrag nicht erfolgt, den viele zum Sanieren, Finanzieren oder eben Verkauf benötigen. Interessant ist dabei, dass all jene Verträge damals auch von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Kreises abgesegnet worden waren. Man kann dabei nur annehmen, dass zuoberst die korrekt ausgefertigten Verträge von anderen Notaren gelegen hatten und das Abzeichnen ebenso en Gros erfolgte, wie die damalige Beurkundung. Ganz am Rande bemerkt kann man dem Notar nicht einmal finanzielle Interessen vorwerfen, denn die Beurkundungen sind meist für rund 100 Mark über die Bühne gegangen.
Am 1. Dezember 1997 informierte auch die Kommune Binz darüber, dass diese erheblichen Mängel bestünden und eine Lösung damals nicht möglich gewesen sein soll. Allerdings gab es schon einen Erlass des Innenministeriums von 3. Juli 1997, wo die "Heilung" solcher Mängel bis 31.Dezember 1997 in Aussicht gestellt worden war mit der Möglichkeit, abweichend vom nun wesentlich gestiegenen Verkehrswert einen Verkauf nachträglich nochmals zu beurkunden wenn die Voraussetzungen 1990 formal nach Rechtslage gestimmt haben. Dies erfolgte aber in den meisten Fällen nicht. Was aber Margitta Pendorf und andere Betroffene in Rage bringt ist die Tatsache, dass offensichtlich schon 1997 einzelne Verträge mit Unterschrift des Binzer Hauptamtes genau diese Nachbeurkundung erhalten haben, was dem Gros verwehrt wurde. Ohne Widerspruch. "Ich weiß noch genau" so Frau Pendorf zu Hauptamtsleiter Horst Schaumann vor versammeltem Auditorium, "wie sie zu uns sagten, dass sie sich doch nicht unglücklich machen wollten." Öffentlich bestritt Schaumann den Vorwurf nicht wirklich. Die Familien fühlen sich bis heute vertröstet und wissen mittlerweile, dass nur eine politische Heilung möglich ist. Und sie verstehen nicht, dass dies heute nicht mehr gehen soll. Doch der Versuch der Kommune Binz, am 30. März 1999 ein schon einmal abgeschlossenes Rechtsgeschäft zu ursprünglichen Konditionen, also fünf Mark den Quadratmeter, zu beurkunden, scheiterte nun am Einspruch der Rechtsaufsicht des Landkreises, die dies nach Paragraph 57 der Kommunalverfassung (Veräußerung zum vollen (Zeit)Wert, sofern nicht besonderes öffentliches Interesse dem entgegensteht) ablehnte. Ein entsprechender Bescheid erging, und so klagt die Kommune seither gegen die Landrätin um diese Genehmigung. Aus dem Verfahren beim Verwaltungsgericht liegt aber eine so negative Einschätzung des Berichterstatters vor, dass für die Bürger nur noch die politische Heilung denkbar erscheint. Da diese zudem die Schreiben des Anwalts der Kommune im Widerspruch zur bisherigen Position sehen, setzen sie nun auf ein Gespräch mit Ministerpräsident Harald Ringstorff am 17. Dezember. Damit die Fahrt in dem falschen Bus endlich aufhört. küma Ostsee Anzeiger Rügen, 11.12.2000
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