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Reportagen / BerichteHandwerksrecht degradiert zum Schutz des Bestehenden ? Bergen ˇ Markus Sohn ist Karosseriebauer. Ein seltener Beruf im Norden ohne KFZ-Industrie. Er kam 1993 auf die Insel Rügen, weil er ein Angebot von einem großen Kfz-Betrieb hatte. Dort arbeitete er als Geselle, bis es Krach mit dem Chef gab. Da er nicht sofort wieder eine Stelle fand, arbeitete er mal hier und mal da, nutzte aber die Zeit, im Abendkurs Teil drei und vier für die Meisterprüfung zu machen. Warum auch nicht selbständig werden, statt herumzujoben, war seine Devise. Teil drei und vier, Rechnungswesen, Betriebsführung und Berufs- und Arbeitspädagogik wurden direkt auf Rügen von der Kreishandwerkerschaft als Vorbereitungskurs angeboten. Als ihm ein dort unterrichtender Anwalt versicherte, daß es in diesem Stadium kein Problem sei, eine Ausnahmebewilligung für eine Betriebsgründung zu erhalten, begann für den angehenden Unternehmer - eigentlich gesuchte Gattung im Land - der Hürdenlauf durch das Handwerksrecht. Dass der Bergener Anwalt zwar recht hatte, das Recht aber nicht immer so einfach zu bekommen ist, schildert die folgende Geschichte. Manche Vorkommnisse machen glauben, es ginge mehr um den Schutz der schon bestehenden Betriebe, weil zuviele davon existierten. Doch es herrscht Arbeitslosigkeit im Land. 18 bis 26 Prozent ist die Quote. Das alles zeugt aber auch von geringem Verständnis für die Sorgen junger Handwerker seitens ihrer Standesorganisationen. Gesetz zur Ordnung des Handwerks Die Handwerksordnung ist ein Gesetz, das in Deutschland teilweise aus Traditionen der Stände übernommen wurde. Andere Teile leiten sich aus der Nazizeit her, wo die Berufsfreiheit nach Jahzehnten der Liberalität wieder erheblich eingeschränkrt worden war. Heute nennt sich das Handwerk nicht mehr ständisch, sondern selbstverwaltet und signalisiert damit, seine Belange selbst zu organisieren. Die in Bonn angesiedelten Handwerksinstitutionen und ihr Zentralverband (ZDH) gelten dort als eine der größten "Behörden". Das Kammerwesen hat weitgehende Befugnisse des Staates übertragen bekommen, beispielsweise das Privileg der Zwangsmitgliedschaft für Handwerksbetriebe. Automatisch wird man bei Eintrag in die Handwerksrolle Mitglied und muß Beiträge abführen. Ob einem allerdings die Leistungen der Kammer genügen, wird nicht gefragt. Auch Markus Sohn begab sich in die Fallstricke des Handwerksrechtes. Nach der Auskunft im Rechtskundeunterricht und aus seiner Sicht passendem Ausbildungsstand mietete er im November 1994 eine Werkstatt an, baute sie aus und stellte den Antrag an die Handwerkskammer auf befristete Zulassung und Eintrag in die Handwerksrolle. Schließlich, so dachte er, ist das Ende seiner Meisterprüfung ja absehbar und die Chance der Halle kommt nicht so schnell wieder. Blauäugig, mag man denken. Aber dem ist nicht so. In begründeten Fällen sieht die Handwerksordnung (Paragraf 8, Abs. 1 bis 3) wenigstens zwei reguläre Wege vor, es Existenzgründern nicht allzu schwer zu machen. Theoretisch zumindest. Man kann die "notwendigen Fertigkeiten" vor einem Ausschuss nachweisen oder muss eine "unzumutbare Härte" vorbringen. Weder das eine noch das andere ein Problem, wenn es um Arbeit geht, dachte der Existenzgründer. Ausnahmefall abgelehnt Anfang März 1995 erreichte Markus Sohn der Bescheid des Wirtschaftsministeriums von M-V. Eine Besonderheit hier im Land, dass so wesentliche Befugnisse an die nächsthöhere Instanz abgegeben worden sind. Ob es der Kammer an eigener Kompetenz fehlt? Der Brief erläuterte dem Existenzgründer, daß weder der eine noch der andere Grund für ihn zutreffe und lehnte den Eintrag ab.Obwohl Teil drei und vier mittlerweile mit gutem Erfolg abgeschlossen worden waren. Markus Sohn stellte einen Meister an. Nun könnten die Dinge ja ihren normalen Lauf nehmen. Kredit nur mit Handwerksrolle Doch der Karosseriebauer bekam das Angebot, Grund und Boden mit Halle auf dem ehemaligen Kraftverkehrsgelände in Bergen zu kaufen. Da Karosseriebauer heute ein Mangelberuf ist, rechnete sich Sohn gute Chancen aus. Dafür benötigte er einen Bankkredit. "Kein Problem", sagte der Sachbearbeiter, "wenn sie persönlich in die Handwerksrolle eingetragen sind." Das aber war er nicht, denn die Konzession war ja über den angestellten Meister erwirkt. Seine eigene Ausbildung stockte, denn der Kammerbezirk bekam keinen Kurs für Karosseriebaumeister voll, und unter acht Meisterschülern wollte man nicht beginnen. Potsdam empfahl man ihm als Teilzeitkurs, aber wie sollte er mitten in der Woche bei einem gerade begonnenen Betrieb nach Potsdam? Der Verwalter der Handwerksrolle, Ralf Schreckenbach, sah dennoch bei weiteren Interventionen keinen Anlass, seine Haltung zu überdenken. Mit dieser Linie sei man bisher gut gefahren, und man wolle sie auch beibehalten. Betrieb geschlossen Was also tun? Die Handwerkskammer wollte sich nicht festlegen, wann sie einen Kurs in ihrem Bezirk zustande bekommt. Doch ohne Meistertitel kein Kredit. Alleine wollte Markus Sohn den Betrieb nicht lassen, denn, wie man sich denken kann, war die Lösung mit dem Meister nicht für den vollen Produktionsalltag gedacht. Er erkundigte sich, wo noch die Gelegenheit bestünde, den Kurs in Vollzeit zu absolvieren. Münster, Westfalen erteilte den Bescheid, daß in einem halben Jahr alles zu bewältigen sei. Markus Sohn legte schweren Herzens den Betrieb im September 1996 wieder auf Eis, nachdem er binnen sechs Wochen versucht hatte, sich noch ein kleines zusätzliches Polster für die Miete anzusparen. Den Rest sollte "Meister-BAFöG" Bank und Wochenendarbeit tragen, die, strenggenommen, illegal war. Bleibt nachzutragen, daß der Teil des "Meister-BAFöGs", für den das Wirtschaftsministerium zuständig ist, zum Ende des Kurses im März angewiesen wurde. Keine große Hilfe. Dass er einen guten Abschluß als Karosseriebaumeister machte, soll hier auch nicht unerwähnt bleiben. Seine Tore im Bergener Industriegebiet hat er nun wieder geöffnet - trotz dieser eigentümlichen Form von Handwerksförderung. Ostseeanzeiger Insel Rügen 1997
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